Damit sind nun die Details, zum Beispiel zu den Inhalten der Sachkundeprüfung und der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, bekannt. Den Beschluss zur Verordnung finden Sie hier.
Zusätzlich profitieren nun auch Finanzfachwirte (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium von der Anerkennungsregelung. Voraussetzung ist, dass mindestens eine einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.