Integriert wurden neue Lernziele und -inhalte bedingt durch die Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. Teil I, S. 1114). Der Rahmenplan kann hier abgerufen werden.
Die neuen Lernziele und -inhalte sind seit dem 1. September 2015 prüfungsrelevant.